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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für DispoLoop

Stand: 08.09.2026 · Version: 2026-09-08-r1

1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmenskunden

Anbieter ist Ilyas Sezgen, Einzelunternehmer, handelnd unter DispoLoop, Zum Karrenbusch 5, 44536 Lünen, Deutschland, E-Mail: info@dispoloop.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE236733625. Eine weitere direkte Kontaktmöglichkeit besteht unter https://dispoloop.de/kontakt.

Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung der webbasierten B2B-Bestell- und Dispositionsplattform DispoLoop an das registrierende Unternehmen (Unternehmenskunde). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Die registrierende Person bestätigt die geschäftliche Nutzung und ihre Vertretungsberechtigung.

Beschäftigte und Bestellkunden nutzen die vom Unternehmenskunden eingerichteten Zugänge innerhalb dessen Berechtigungen. Allein durch einen solchen Zugang entsteht kein kostenpflichtiges DispoLoop-Abonnement für Beschäftigte oder Bestellkunden. Der Unternehmenskunde informiert berechtigte Nutzer über die für die Nutzung einschlägigen Regeln. Diese Bedingungen ersetzen keine Einkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen zwischen dem Unternehmenskunden und dessen Bestellkunden.

Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmenskunden gelten nur, wenn DispoLoop ihnen zugestimmt hat. Zwingendes Recht bleibt unberührt.

2. Vertragsschluss, Korrekturen und Vertragsnachweis

Die Registrierung eines Benutzerkontos allein bestellt noch keinen kostenpflichtigen Tarif. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse gibt die berechtigte Person die Unternehmensdaten ein, prüft sie und bestätigt diese AGB und gesondert den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Bis zum Absenden können alle Angaben im Formular berichtigt oder der Vorgang abgebrochen werden. Mit „30 Tage kostenlos testen“ wird die kostenlose Nutzung beantragt. Mit der erfolgreichen Unternehmensanlage nimmt DispoLoop diesen Antrag an; die Bestätigung erscheint im Konto. Scheitert die Unternehmensanlage, entsteht dadurch kein kostenpflichtiger Vertrag.

Vertragssprache ist Deutsch. DispoLoop unterwirft sich für diesen Vertrag keinem besonderen Verhaltenskodex. Der bei Abschluss geltende AGB-Text kann vorher unter https://dispoloop.de/agb gelesen, heruntergeladen und gedruckt werden. Vertragsfassung, Unternehmensangaben, Bestätigungen und serverseitiger Abschlusszeitpunkt werden gespeichert. Der Inhaber kann den Originalnachweis unter „Vertrag & Daten“ im Konto abrufen und speichern, auch nach Ablauf der Testphase. Bei Zugangsproblemen ist eine Kopie über info@dispoloop.de erhältlich.

Eine kostenpflichtige Nutzung bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung: DispoLoop übersendet ein Angebot mit Leistungsumfang, Nettopreis und Umsatzsteuer, Beginn, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Kündigung und diesen speicherbaren Bedingungen; der Unternehmenskunde nimmt dieses Angebot ausdrücklich an. Die Vereinbarung wird in Textform bestätigt. Eine bloße technische Freischaltung, die Annahme dieser AGB, Schweigen oder die frühere Testnutzung ersetzen keine kostenpflichtige Bestellung.

3. Leistungen und Bestellungen im Kundenportal

DispoLoop stellt einen logisch getrennten Unternehmensbereich mit Kundenportal, Produkt- und Kundenverwaltung, Bestellungen und Bestellvorlagen, Lieferregeln, Disposition, Tourenzuordnung, Rollen, Import-/Exportmöglichkeiten und betrieblichen Mitteilungen bereit. Maßgeblich sind der bei Vertragsschluss beschriebene Leistungsumfang und etwaige individuelle Vereinbarungen. Der Zugriff erfolgt über einen aktuellen unterstützten Webbrowser und eine Internetverbindung; die Installation als PWA ist optional.

DispoLoop ist nicht Verkäufer, Lieferant oder Vertragspartner der im Kundenportal bestellten Waren. Ob und wann zwischen dem Unternehmenskunden und einem Bestellkunden ein Liefervertrag zustande kommt, richtet sich nach deren Vereinbarungen und dem Gesetz. Ein technischer Bestellstatus oder eine Eingangsbestätigung durch die Plattform ersetzt nicht automatisch eine rechtsgeschäftliche Annahme durch den Lieferanten.

Die vereinbarten Funktionen unterstützen die betrieblichen Abläufe. DispoLoop schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine integrierte Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, ERP-Anbindung, permanente Fahrzeugortung oder kundenspezifische Softwareentwicklung gehört ohne besondere Vereinbarung nicht zum Leistungsumfang. Die für Datenübertragbarkeit bereitgestellte Exportschnittstelle bleibt hiervon unberührt.

Zustellung und Anzeige von E-Mail- und Push-Mitteilungen hängen auch vom Endgerät, Berechtigungen und Empfangsdienst ab. Maßgeblicher technischer Datenstand ist die bestätigte Speicherung in der Plattform. Der Unternehmenskunde organisiert für zeitkritische Lieferabläufe angemessene Kontrollen und einen Ersatzkommunikationsweg. Die Verantwortung von DispoLoop für eigene Vertragspflichten wird dadurch nicht ausgeschlossen.

4. Kostenloser Testzeitraum

Der kostenlose Test beginnt mit der erfolgreichen Unternehmensanlage und dauert 30 Tage; das konkrete Ende ist im Konto abrufbar. Eine individuell bestätigte Verlängerung bleibt möglich. Zahlungsdaten sind für den Test nicht erforderlich.

Der Test endet automatisch. Es entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement und es ist keine Kündigung nötig. Ohne ausdrücklich vereinbarte Anschlussnutzung pausiert der operative Bestellbetrieb. Gespeicherte Daten werden nicht allein durch das Erreichen des Testendes sofort gelöscht. Ihre Rückgabe und Löschung richten sich nach Ziffer 12 und dem AVV; es besteht kein unbegrenztes Archivierungsversprechen.

Der Unternehmenskunde kann den Test auch vorzeitig in Textform beenden. Für die kostenlose Testnutzung fallen keine Nutzungsentgelte an. Datenexport und Unterstützung beim Ausstieg nach Ziffer 12 stehen auch nach einem kostenlosen Test zur Verfügung.

5. Preise, Zahlung und Verzug

Sofern im gesondert angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart wird, kostet DispoLoop Business 59,00 EUR netto je Vertragsmonat zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Der Preis betrifft einen Unternehmensbereich. Zusätzliche Bestell- oder Transaktionsgebühren, kostenpflichtige Zusatzleistungen oder entgeltliche Nutzungsgrenzen entstehen nur durch ausdrückliche vorherige Vereinbarung. Ein kostenlos zugesagter Einrichtungsservice bleibt kostenlos.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus ab dem vereinbarten Beginn der kostenpflichtigen Nutzung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Die zulässige Rechnungsform, insbesondere gesetzliche Vorgaben zu elektronischen Rechnungen, bleibt unberührt. Ein Lastschrifteinzug setzt eine gesonderte wirksame Ermächtigung voraus.

Zahlungsverzug richtet sich nach § 286 BGB. Bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung gelten im Verzug die gesetzlichen Zinsen von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die gesetzliche Pauschale von 40 EUR nach § 288 BGB. Die Pauschale wird auf ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Darüber hinaus werden nur gesetzlich ersatzfähige, tatsächlich entstandene Verzugsschäden verlangt; eine zusätzliche pauschale Mahngebühr wird nicht vereinbart.

Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche sowie Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis können aufgerechnet werden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen. Eine Änderung des vereinbarten Preises bedarf einer Vereinbarung; die Änderung einer öffentlichen Preisseite erhöht laufende Vertragspreise nicht automatisch.

6. Laufzeit und Kündigung kostenpflichtiger Verträge

Ohne abweichende ausdrückliche Individualvereinbarung läuft die kostenpflichtige Nutzung auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung. Der Unternehmenskunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen; eine zusätzliche Vorlauffrist besteht nicht. DispoLoop kann mit einem Monat Frist zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich kündigen. Der erste Vertragsmonat beginnt am vereinbarten Starttag. Weitere Vertragsmonate beginnen jeweils am gleichen Kalendertag des Folgemonats; fehlt dieser Kalendertag, beginnt der jeweilige Vertragsmonat am letzten Tag dieses Monats. Jeder Vertragsmonat endet unmittelbar vor Beginn des nächsten.

Für die Kündigung genügt Textform, insbesondere eine E-Mail an info@dispoloop.de. Bitte geben Sie Unternehmen und Portal-Adresse an, damit die Erklärung zugeordnet werden kann. Die Wirksamkeit einer hinreichend bestimmbaren Kündigung hängt nicht von einem bestimmten Formular, einer telefonischen Rücksprache oder einer Zustimmung durch DispoLoop ab. DispoLoop bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen setzt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich eine erfolglose angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung voraus; die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt. Bereits im Voraus entrichtete Entgelte für Zeiträume nach wirksamer Beendigung werden anteilig erstattet, soweit kein Rechtsgrund für ihre Einbehaltung besteht.

Für einen Anbieterwechsel oder eine ausdrückliche Beendigung mit Datenlöschung gelten die vorrangigen Ausstiegsrechte nach Ziffer 12. Es wird keine Vertragsstrafe für den Ausstieg vereinbart. Gesetzliche Rechte werden durch vereinbarte Laufzeiten nicht eingeschränkt.

7. Mitwirkung, Kontosicherheit und unzulässige Nutzung

Der Unternehmenskunde hält Unternehmens- und Kontaktangaben aktuell, vergibt persönliche Zugänge und sachgerechte Berechtigungen und entzieht ausgeschiedenen oder unberechtigten Personen den Zugang. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein vermuteter Missbrauch oder eine Sicherheitslücke ist DispoLoop unverzüglich mitzuteilen. Für Handlungen von Nutzern haftet der Unternehmenskunde nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln, nicht verschuldensunabhängig allein wegen eines Kontozugangs.

Der Unternehmenskunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, erforderliche Informationen gegenüber Bestellkunden, Produkt- und Lieferangaben sowie die Zulässigkeit von Datenimporten und erteilten Weisungen verantwortlich. Importvorschau, Einheiten, Mengen, Lieferregeln und Freigaben sind mit angemessener Sorgfalt zu prüfen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO dürfen ohne vorherige besondere Vereinbarung nicht eingestellt werden.

Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, die Verletzung fremder Schutzrechte, Schadsoftware, Spam, unberechtigte Zugriffe auf andere Unternehmensbereiche, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen sowie vorsätzliche Störung oder Überlastung der Plattform. Sicherheitstests sind vorher abzustimmen. Gesetzlich erlaubte Untersuchungen, Interoperabilität und die vertragsgemäße Nutzung der Exportschnittstelle werden nicht untersagt.

Der Unternehmenskunde bewahrt vorhandene Quelldaten auf und erstellt im nach Art und Bedeutung seiner Daten zumutbaren Umfang eigene Exporte. Dies ergänzt die Schutz- und Wiederherstellungspflichten von DispoLoop und ersetzt sie nicht. DispoLoop ist ohne gesonderte Vereinbarung kein revisionssicheres steuerrechtliches Langzeitarchiv.

8. Nutzungsrechte an Software, Inhalten und importierten Daten

Für die Vertragsdauer erhält der Unternehmenskunde das einfache, auf den vereinbarten Unternehmensbereich und Nutzungszweck beschränkte Recht, DispoLoop einschließlich der vorgesehenen Zugänge für Beschäftigte und Bestellkunden zu nutzen. Rechte an Software und Dokumentation verbleiben bei DispoLoop beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Zwingende gesetzliche Befugnisse und Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.

Durch Eingabe, Upload oder Import werden keine Eigentums-, Urheber-, Datenbank- oder sonstigen Schutzrechte an Kundendaten auf DispoLoop übertragen. Soweit solche Rechte bestehen, verbleiben sie beim Unternehmenskunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Gesetzliche Zugangs-, Herausgabe- und Datenschutzrechte bleiben bestehen.

Der Unternehmenskunde räumt DispoLoop nur die einfachen Rechte ein, die zur vertragsgemäßen Speicherung, Verarbeitung, Darstellung, Sicherung und Übertragung seiner Inhalte erforderlich sind. Die Einschaltung von Dienstleistern erfolgt nur im hierfür erforderlichen Umfang und nach den Vorgaben des AVV. Die Rechte enden mit Rückgabe beziehungsweise zulässiger Löschung; notwendige Abwicklungs- und gesetzliche Aufbewahrungszwecke bleiben begrenzt bestehen. Ein Verkauf von Kundendaten, ihre Nutzung für Werbung oder zum Training von KI-Modellen wird damit nicht erlaubt.

9. Verfügbarkeit, Wartung, Support und Mängel

DispoLoop schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung und Instandhaltung der vereinbarten Funktionen. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder feste Wiederherstellungs- und Supportreaktionszeit wird nur bei gesonderter ausdrücklicher SLA-Vereinbarung zugesagt. Daraus folgt kein Ausschluss gesetzlicher Leistungs- oder Mängelrechte und kein Recht auf beliebige Ausfallzeiten.

Erforderliche Wartungsarbeiten werden unter angemessener Berücksichtigung betrieblicher Interessen geplant und, soweit vorhersehbar und erheblich, vorab angekündigt. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen; DispoLoop informiert dann unverzüglich nachträglich. Störungen werden mit angemessener Sorgfalt untersucht und behoben. Supportanfragen sind über info@dispoloop.de oder das Kontaktformular möglich.

Der Unternehmenskunde meldet nachvollziehbar erkennbare Störungen und wirkt bei der zumutbaren Fehlerklärung mit. Gesetzliche Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben nach ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen; für Schadensersatz gilt Ziffer 10. Die Einbindung von Firebase, Google Cloud oder sonstigen Erfüllungsgehilfen führt nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss.

Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen und Weiterentwicklungen sind zulässig, soweit die vereinbarten wesentlichen Funktionen und die zumutbare Nutzbarkeit erhalten bleiben. Eine wesentliche Verschlechterung, Entziehung zugesagter Kernleistungen oder Entgeltänderung kann nicht allein durch diese Klausel eingeführt werden.

10. Haftung

DispoLoop haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Dies gilt insbesondere für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit zwingend nach der DSGVO. Die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DispoLoop für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmenskunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Ersatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach dem vorherigen Absatz bleibt stets bestehen.

Bei Datenverlust gelten dieselben Haftungsmaßstäbe. Ein Mitverschulden, insbesondere eine unterlassene zumutbare eigene Sicherung, wird nur nach § 254 BGB berücksichtigt. Es gibt weder einen pauschalen Ausschluss für Datenverlust oder Betriebsausfälle noch eine Beschränkung sämtlicher Ansprüche auf wenige Monatsentgelte. Ersatzfähige Wiederherstellungskosten und weitere vertragstypische Schäden richten sich nach den vorstehenden Voraussetzungen.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund des Schadensersatzanspruchs und entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DispoLoop. Ansprüche betroffener Personen und zwingende gesetzliche Rechte werden nicht beschränkt.

11. Vorübergehende Sperrung

DispoLoop darf den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr, einer erheblichen rechtswidrigen Nutzung oder einer erheblichen Vertragsverletzung erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei behebbaren Verstößen und Zahlungsverzug werden grundsätzlich zuerst der Grund mitgeteilt und eine angemessene Abhilfefrist gesetzt sowie die Sperrung angekündigt. Bei akuter Gefahr oder gesetzlicher Verpflichtung ist eine sofortige Maßnahme zulässig; soweit rechtlich erlaubt, folgt unverzüglich eine Begründung.

Die Maßnahme wird auf betroffene Zugänge oder Funktionen und die erforderliche Dauer beschränkt. Nach Wegfall des Grundes wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Der Unternehmenskunde kann über info@dispoloop.de eine Überprüfung verlangen. Eine Sperre bewirkt keine automatische Datenlöschung. Berechtigte Rückgabe- und Exportrechte bleiben bestehen; bei einem kompromittierten Konto wird ein sicherer alternativer Übergabeweg vereinbart.

Ob während einer berechtigten Sperrung weiterhin Entgelte geschuldet sind, richtet sich nach den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich anzurechnender Ersparnisse. Eine pauschale Fortzahlungspflicht unabhängig von Ursache und Verantwortlichkeit wird nicht vereinbart.

12. Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

Der Unternehmenskunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur verlangen oder die Beendigung mit Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte wählen. Das Verlangen kann in Textform an info@dispoloop.de gerichtet werden. Eine Vorankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels besteht nicht (0 Tage). Die folgenden Rechte gelten auch nach einem kostenlosen Test. Zwingende Rechte aus der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gehen vor.

DispoLoop unterstützt den Unternehmenskunden und von ihm autorisierte Dritte angemessen, stellt die für die Ausstiegsstrategie erforderlichen Informationen bereit und überträgt die exportierbaren Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang des Wechselverlangens. Der Unternehmenskunde teilt das Ziel, erforderliche Angaben zum übernehmenden Anbieter und die autorisierten Empfänger mit. Während der Übergangszeit werden die vertragsgemäßen Funktionen mit der gebotenen Sorgfalt und einem hohen Sicherheitsniveau fortgeführt; bekannte Risiken für die Kontinuität werden mitgeteilt.

Ist die 30-Tage-Übergangszeit technisch nicht durchführbar, teilt DispoLoop dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit nachvollziehbarer Begründung und einer alternativen Übergangszeit von höchstens sieben Monaten mit. Der Unternehmenskunde kann die Übergangszeit einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Beide Parteien wirken nach Treu und Glauben am sicheren Wechsel mit.

Übertragbar sind Unternehmensstamm- und Konfigurationsdaten einschließlich Einrichtungsstand und Branding; Produkte, Varianten und eigene Artikelfelder; Kunden und Adressen; Bestellungen einschließlich Positionen, Status, Notizen und Kein-Bedarf-Meldungen; Bestellvorlagen; Touren und Lieferregeln; Kundenänderungsanfragen; Teamzuordnungen und Einladungsstatus ohne Zugangsschlüssel; Zuständigkeiten und Änderungshistorien; betriebliche Ankündigungen und Benachrichtigungsinhalte; mandantenbezogene Audit- und Vertragsnachweise sowie hochgeladene eigene Brandingdateien. Dazu gehören die zugehörigen Kennungen, Beziehungen und gespeicherten Zeitangaben.

Nicht herausgegeben werden DispoLoop-Programmcode und eigene interne Algorithmen, plattformweite Sicherheits- und Infrastrukturprotokolle mit Geschäftsgeheimnissen oder Informationen anderer Kunden sowie geheime Zugangsdaten, Sitzungs-/Push-Token, Einladungsschlüssel und kryptografische Schlüssel. Globale Konten enthalten gegebenenfalls Zuordnungen zu anderen Unternehmen und werden nicht als Ganzes übertragen; die eigenen Unternehmenszuordnungen bleiben exportierbar. Diese Ausnahmen dürfen den rechtmäßigen Wechsel nicht behindern oder verzögern.

Datenstrukturen, Formate, Verfahren, offene Exportschnittstelle und bekannte technische Grenzen sind im Online-Register unter https://dispoloop.de/datenexport beschrieben. Strukturierte Daten werden in gängigem maschinenlesbarem JSON, vorhandene Fachauswertungen zusätzlich in CSV und eigene Dateien in ihren gespeicherten Formaten bereitgestellt. Die Umsetzung der gleichen Benutzeroberfläche oder aller Funktionen bei einem fremden Anbieter wird nicht zugesagt; angemessene Unterstützung und zwingende Interoperabilitätspflichten bleiben bestehen.

Für den Wechsel, die gesetzlich erforderliche Unterstützung, Datenbereitstellung und Datenextraktion erhebt DispoLoop keine gesonderten Entgelte. Auch bei einer parallelen Nutzung mehrerer Anbieter wird für diesen Export kein Extraktionsentgelt verlangt. Bereits ausdrücklich vereinbarte laufende Nutzungsentgelte gelten bis zur wirksamen Beendigung zeitanteilig; während eines kostenlosen Tests oder der reinen Abrufzeit fallen keine Nutzungsentgelte an. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht vereinbart.

Bei einem Wechsel gilt der Vertrag mit dessen erfolgreichem Abschluss als beendet; DispoLoop informiert darüber in Textform. Wählt der Unternehmenskunde statt eines Wechsels die ausdrückliche Beendigung mit Löschung, endet der Vertrag mit Zugang dieser Erklärung, da keine Vorankündigungsfrist besteht. Eine bloße Sicherungskopie oder ein Datenexport ohne Beendigungswillen beendet den Vertrag nicht.

Nach Ablauf der vereinbarten Übergangszeit bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 weitere Kalendertage zum Abruf verfügbar. Bei sonstigem Vertrags- oder Testende besteht ebenfalls eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen. Ein späterer Abrufzeitraum kann vereinbart werden. Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf dieser Frist werden die exportierbaren Kundendaten und eigenen digitalen Vermögenswerte vollständig gelöscht. Bei sonstigem Vertragsende erfolgt die Rückgabe oder Löschung nach Weisung und AVV; DispoLoop klärt die Wahl und das Löschdatum mit dem Unternehmenskunden. Eine ausdrücklich gewünschte frühere Löschung bleibt möglich, soweit rechtlich zulässig.

Gesetzlich zwingend aufzubewahrende Vertrags- und Abrechnungsnachweise werden getrennt, zweckgebunden und nur für die erforderliche Dauer aufbewahrt. Sie rechtfertigen keine unbegrenzte Aufbewahrung des gesamten operativen Datenbestands. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Unternehmenskunden erfüllt dieser mit den zurückgegebenen Daten selbst. Der Unternehmenskunde weist DispoLoop im Rahmen des AVV an, Auftragsdaten für die hier vereinbarte Übergangs- und Abruffrist vorzuhalten und die endgültige Löschung erst anschließend durchzuführen, sofern keine zulässige frühere Löschung verlangt wird. Der AVV konkretisiert Rückgabe, Sicherungskopien und Löschung; die verbindlichen Ausstiegsrechte werden dadurch nicht verkürzt.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Auftragsdaten werden nach dem gesondert elektronisch abgeschlossenen AVV gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen verarbeitet. Der AVV geht bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen vor. Die Datenschutzerklärung unter https://dispoloop.de/datenschutz erläutert insbesondere die Verarbeitung eigener Vertrags-, Konto- und Sicherheitsdaten. Die Annahme dieser AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine weitergehende Datennutzung.

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung und geben sie nur erforderlichen, entsprechend verpflichteten Personen weiter. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig anderweitig erhaltene Informationen sowie gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Informationen über die eingesetzte Infrastruktur, ihre rechtlichen Zuständigkeiten und Maßnahmen gegen unionsrechtswidrige internationale Behördenzugriffe sind unter https://dispoloop.de/datenexport#infrastruktur und in den dort verlinkten Datenschutzinformationen abrufbar.

14. Änderungen und bestehende Verträge

Änderungen dieser AGB werden mitgeteilt und bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Weder Schweigen noch die weitere Nutzung gelten als Zustimmung. Wesentliche Vertragsänderungen und Preisänderungen werden nicht allein durch Veröffentlichung einer neuen Fassung wirksam. Zwingende gesetzliche Änderungen gelten unabhängig hiervon.

Für bereits bestehende Unternehmensbereiche ohne AGB-Nachweis wird keine frühere Zustimmung fingiert. Der berechtigte Inhaber kann diese Bedingungen ausdrücklich mit Wirkung ab der dokumentierten Annahme vereinbaren. Frühere Ansprüche, individuell vereinbarte Konditionen, ein laufender Test und dessen ursprüngliches Enddatum werden dadurch nicht rückwirkend geändert; es entsteht dadurch kein kostenpflichtiges Abonnement.

15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

Ein Gerichtsstand am Sitz von DispoLoop wird nur vereinbart, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 38 ZPO oder anderer zwingender Zuständigkeitsvorschriften für beide Parteien erfüllt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Unternehmereigenschaft allein wird nicht mit der Kaufmannseigenschaft gleichgesetzt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende noch zulässige Regelung ersetzt.